Legalisierung nach dem Gesetz 3/2024
Das balearische Gesetz 3/2024 eröffnet ein Fenster, um bislang illegal errichtete Bauten nachträglich einzutragen. Wir prüfen, ob Ihr Objekt darunterfällt, und führen das Verfahren.
Leistungen
Auf Mallorca tritt selten ein Rechtsgebiet allein auf. Ein Kaufvertrag berührt Baurecht, ein Erbfall zwei Steuersysteme, eine Ferienvermietung das Verwaltungsrecht des Consell. Deshalb wird hier nicht nach Gebieten getrennt beraten, sondern nach Vorgang.
01 — Immobilienrecht
Der Kaufvertrag ist nur der sichtbare Teil. Entscheidend ist, was davor geprüft und danach eingetragen wird.
02 — Baurecht
Auf Mallorca sind Anbauten, Pools und Nebengebäude über Jahrzehnte entstanden, ohne je eingetragen zu werden. Für den Eigentümer wird das spätestens beim Verkauf oder bei einer Vermietungslizenz zum Problem — und ist häufig heilbar.
Das balearische Gesetz 3/2024 eröffnet ein Fenster, um bislang illegal errichtete Bauten nachträglich einzutragen. Wir prüfen, ob Ihr Objekt darunterfällt, und führen das Verfahren.
Ein Pool, der nicht im Grundbuch steht, braucht Projekt und Genehmigung — nachträglich oft möglich.
Auf ländlichem Boden gelten eigene Mindestgrößen und Auflagen. Was zulässig ist, entscheidet sich vor dem Kauf, nicht danach.
Läuft bereits ein Verfahren der Gemeinde oder des Consell, gelten Fristen. Wir übernehmen die Verteidigung und verhandeln die Auflagen.
03 — Steuerrecht
Wer in Spanien Eigentum hält und in Deutschland lebt, ist in beiden Ländern steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt nur, wer was besteuern darf — nicht, wer die Erklärung schreibt.
Stand der Angaben: Fachbeiträge dieser Kanzlei, Juli und August 2025. Steuersätze und Freibeträge ändern sich; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
04 — Erbrecht
Liegt Vermögen in Spanien und in Deutschland, treffen zwei Rechtsordnungen und zwei Steuersysteme aufeinander. Wer das erst im Erbfall klärt, verliert Zeit und meist auch Geld.
Ein spanisches Testament neben dem deutschen verhindert, dass die Erben zwei Verfahren parallel führen müssen. Die Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung wird dabei ausdrücklich getroffen.
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Sterbeurkunden, Registerabfragen in beiden Ländern — mit beglaubigten Übersetzungen und Apostille.
Die Annahme wird vor dem spanischen Notar beurkundet. Mit Vollmacht können die Erben das ohne Reise nach Mallorca erledigen.
In Spanien binnen sechs Monaten, in Deutschland gesondert. Beide Erklärungen werden aufeinander abgestimmt, damit die Anrechnung greift.
Eintragung der Erben im Registro de la Propiedad, Ummeldung von Konten, Versorgern und Grundsteuer.
05 und 06 — Handels- und Verwaltungsrecht
Gründung und laufende Betreuung der spanischen S.L., auch als Erwerbsvehikel für Immobilien: Satzung, Handelsregister, Geschäftsführerbestellung, Buchführungspflichten.
Gemeinde, Consell de Mallorca und Landesbehörden: Widerspruch, Klage und Vergleich.
Über den Kanzleiverbund Legalium stehen zusätzlich Zivil-, Arbeits- und Prozessrecht in ganz Spanien zur Verfügung — Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und Madrid.
Nächster Schritt
Ein erstes Gespräch klärt meist in zwanzig Minuten, worum es rechtlich und steuerlich wirklich geht — und was es kosten würde.
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