Baurecht
Legalisierung illegal errichteter Immobilien
Das balearische Gesetz 3/2024 macht die nachträgliche Legalisierung von Bauten möglich, die nie im Grundbuch angekommen sind. Für viele Eigentümer auf Mallorca ist das die erste Gelegenheit seit Jahren, einen Altbestand in Ordnung zu bringen.
Worum es geht
Auf Mallorca sind über Jahrzehnte Anbauten, Nebengebäude, Pools und ganze Häuser entstanden, ohne dass Baugenehmigung oder Eintragung gefolgt wären. Für den Eigentümer ist das lange folgenlos — bis er verkaufen, vermieten oder finanzieren will. Dann fällt die Lücke zwischen Gebautem und Eingetragenem auf.
Was das Gesetz 3/2024 ermöglicht
Das Gesetz eröffnet ein Verfahren, mit dem bislang illegale Bauten nachträglich eingetragen werden können. Ob ein konkretes Objekt darunterfällt, hängt unter anderem ab von:
- der Lage des Grundstücks und seinem Schutzstatus
- dem Zeitpunkt der Errichtung
- laufenden oder abgeschlossenen Sanktionsverfahren
- der Art des Bauwerks
Der Ablauf
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Was ist gebaut, was ist eingetragen, wo klafft die Lücke? Danach wird geprüft, ob das Gesetz greift, und mit welchen Kosten und Auflagen zu rechnen ist. Erst dann wird der Antrag bei der Gemeinde gestellt.
Für Käufer ist das eine Verhandlungsposition: Ein nicht eingetragener Pool oder Anbau ist ein Mangel, dessen Beseitigung beziffert werden kann — und damit ein Argument beim Preis.
Grundlage: Gesetz 3/2024 der Balearen. Ob eine Legalisierung im Einzelfall möglich ist, lässt sich nur nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.